Glossar
Tierschutz
Als Tierschutz werden alle Aktivitäten des Menschen bezeichnet, die darauf abzielen,
Tieren individuell ein artgerechtes Leben ohne Zufügung von unnötigen Leiden,
Schmerzen und Schäden zu ermöglichen. Der Tierschutz zielt auf das einzelne
Tier und seine Unversehrtheit. Im Unterschied zu den Vertretern sogenannter
Tierrechte, die teilweise jegliche Nutzhaltung von Tieren durch den Menschen
ablehnen und Tiere und Menschen tendenziell gleichstellen, liegt im Tierschutz
und den zugehörigen rechtlichen Regelungen im Tierschutzrecht der Schwerpunkt
auf der sach- und artgerechten Haltung und Nutzung von Tieren durch den Menschen
bzw. auf dem sach- und artgerechten Umgang mit Tieren. Aufgrund der unterschiedlichen
Nutzungsweise begrenzt sich die Tierschutzbewegung zumeist auf regional den
Menschen vertraute und sympathische Wirbel- und Säugetiere. Historische Hintergründe
des Tierschutzes
Tierhaltung
Aus Sicht vieler Tierschutzorganisationen sollte sich eine tierschutzgerechte
Nutztierhaltung an den biologischen Merkmalen und Bedürfnissen der jeweiligen
Tierart orientieren. Soziale Tiere sollten in entsprechenden Gruppen gehalten
werden, mit artgerechten Beschäftigungsmöglichkeiten und genügend Raum für Bewegung.
Gegenüber den Interessen der Landwirtschaft, in der sich die Bedingungen von
Zucht, Haltung, Ernährung, Transport und Schlachtung unter Berufung auf wirtschaftliche
Notwendigkeit orientieren, gibt es Abwägungskonflikte zum Tierschutz.
Jagd
Ein besonderes Interesse am Tierschutz haben Jäger insbesondere hinsichtlich
der Wildrettung, also von Maßnahmen zum Schutz von Wild beim Mähen landwirtschaftlicher
Flächen, und stehen dabei oft zu den beteiligten Landwirten im Interessengegensatz.
Sofern Tierschützer die Jagd nicht generell ablehnen, fordern sie - im Einvernehmen
mit den Ökologischen Jagdverbänden - eine Erneuerung des Bundesjagdgesetzes
um aktuellen Forderungen des Arten- und Tierschutzes Rechnung getragen wird.[10]
Das derzeitige Jagdgesetz beruht auf dem Reichsjagdgesetz aus dem Jahr 1934,
welches damals aber bereits in enger Kooperation und unter Berufung auf Art-
und Tierschutzelemente erstellt wurde.
Demonstration gegen die Jagd auf dem Pariser Platz in Berlin Der Jagd fallen
stets auch bedrohte Tierarten zum Opfer, insbesondere bei der Jagd mit Fallen,
aber auch durch Fehlabschüsse. Kritisiert wird ebenfalls der systematische Abschuss
von angeblich wildernden Haustieren (im Jagdjahr 2002/2003 17.895 abgeschossene
Katzen und 211 Hunde allein in Nordrhein-Westfalen).[11] Außerdem sei auch bei
der Jagd der angst- und schmerzfreie Tod der Tiere nicht gesichert.
Heimtierhaltung
Nicht dem österreichischen Tierschutzgesetz entsprechende Haltung von Europäischen
Landschildkröten
Katze aus dem Tierheim Bochum Bei der Heimtierhaltung kann es zu verschiedenen
Tierschutzproblemen kommen. Außer den offensichtlichen Fällen – mutwilliger
Tierquälerei, Aussetzen von Tieren, grober Vernachlässigung – spielt die nicht
artgerechte Haltung eine Hauptrolle. Auch wenn domestizierte und domestizierbare
Tiere an das Leben mit Menschen gut angepasst sind, haben sie Mindestansprüche
an ihre Haltungsbedingungen: neben artgerechter Ernährung vor allem ausreichende
Bewegungsmöglichkeiten und Beschäftigungsangebote. Die Haltung von nicht domestizierten
Raub- und Wildtieren sowie "exotischen" Arten stellt zum Teil hohe Anforderungen
an den Halter, die ohne ausreichende Sachkenntnisse und materielle Mittel kaum
erfüllbar sind. Soweit ein Tierhalter wiederholt und beharrlich gegen tierschutzrechtliche
Vorschriften verstößt, kann er mit einem Tierhaltungsverbot belegt werden[12].
Für einzelne Tierarten existieren deshalb gesetzliche Bestimmungen:
Deutschland: Die Mindestanforderungen an die Haltung sind in einer Reihe von Gutachten und Leitlinien festgelegt[13]
• Leitlinien der Sachverständigengruppe tierschutzgerechte Pferdehaltung (10.
November 1995).
• Gutachten über die Anforderungen an die Haltung von Zierfischen, die mindestens
eingehalten werden sollen (Stand: 30. Dezember 1998).
• Gutachten über die Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren (10.
Juni 1996).
• Gutachten der Sachverständigengruppe über die Mindestanforderungen an die
Haltung von Papageien (10. Januar 1995)
• Leitlinien der Arbeitsgruppe Tierschutz und Pferdesport (1. November 1992)
• Leitlinien für eine tierschutzgerechte Haltung von Wild in Gehegen.
• Gutachten der Sachverständigengruppe über die tierschutzgerechte Haltung von
Vögeln (10. Juli 1996).
• Gutachten über die tierschutzgerechte Haltung von Greifvögeln und Eulen (10.
Januar 1995).
• Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben
oder ähnlichen Einrichtungen
• Gutachten der Sachverständigengruppe über die Mindestanforderungen an die
Haltung von Reptilien (10. Januar 1997).
• Leitlinien zur Ausrichtung von Tierbörsen unter Tierschutzgesichtspunkten
(1. Juni 2006).
• Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Straußenvögeln, außer
Kiwis (10. Juni 1994) in der ergänzten Fassung vom 10. September 1996.
Tierarzt
Ein Tierarzt ist ein Absolvent eines Hochschulstudiums der Veterinärmedizin
(Tierheilkunde), dessen Beruf nach staatlicher Approbation in der medizinischen
Betreuung von Tieren besteht. Nach Abschluss des Hochschulstudiums kann durch
Erstellung einer wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation) der Titel Doctor medicinae
veterinariae (Dr. med. vet.) erworben werden. Wie in der Humanmedizin besteht
die Möglichkeit, schon während des Studiums an der Dissertation zu arbeiten.
Postgradual besteht die Möglichkeit der Weiterbildung zum Fachtierarzt und zum
Diplomate of the European College. Berufsfeld
Das Wesen des tierärztlichen Berufs ist in der Berufsordnung für Tierärzte festgelegt:
„Die/der Tierärztin/Tierarzt ist berufen, Leiden und Krankheiten der Tiere zu
verhüten, zu lindern und zu heilen, zur Erhaltung und Entwicklung eines leistungsfähigen
Tierbestandes beizutragen, den Menschen vor Gefahren und Schädigungen durch
Tierkrankheiten sowie Lebensmittel und Erzeugnisse tierischer Herkunft zu schützen
und auf eine Steigerung der Güte von Lebensmitteln tierischer Herkunft hinzuwirken.
Der tierärztliche Beruf ist kein Gewerbe; er ist seiner Natur nach ein freier
Beruf. Die/der Tierärztin/Tierarzt ist der berufene Schützer der Tiere.“ – §1
der Bundestierärzteordung Neben dem freien unabhängigen Beruf als niedergelassene
Tierärzte („Praxis“) arbeiten sie auch in der Veterinärverwaltung (Landwirtschaft,
Kontrolle von Lebensmitteln usw., siehe auch Amtstierarzt) sowie in der Forschung,
Lehre und Industrie. Die tierärztliche Praxis wird hauptsächlich von der Art
der behandelten Tiere bestimmt. Im Bereich der Landwirtschaft sind es vor allem
Nutztiere. Kleintierpraxen im städtischen Bereich betreuen überwiegend Heim-
und Haustiere sowie Vögel, Fische nehmen neben exotischen Kleintieren schon
ausbildungsbedingt einen geringeren Stellenwert in der tierärztlichen Versorgung
ein (Ritter, 2007). Andere Praxen spezialisieren sich z. B. auf Chirurgie, Labordiagnostik,
Pathologie oder Tiergärten. In den letzten Jahren zeichnet sich im Bereich der
Kleintier- und Pferdemedizin eine weitere Spezialisierung ab. Der Anteil an
Tierkliniken steigt stetig. Moderne diagnostische Verfahren wie MRT, CT und
Doppler-Sonografie haben sich in den letzten 10 Jahren auch hier etabliert.
Im Spannungsfeld Heilen/Verhüten tendieren viele Praxen zur Vorbeuge und haben
ihr Arbeitsfeld in Richtung Beratung und Schulung ausgeweitet. Das Führen einer
tierärztlichen Hausapotheke leitet sich aus dem Dispensierrecht für praktizierende
Tierärzte ab. In den letzten 10 Jahren ist der Anteil der weiblichen Tierärzte
deutlich gestiegen. Er betrug 2003 in Deutschland 44,92 Prozent. Ähnlich wie
in der Humanmedizin erheben Tierärzte für ihre Behandlungen Honorare, die in
der GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) festgelegt sind. Da die wenigsten Tiere
über eine Krankenversicherung verfügen, wird dieses Honorar vom Besitzer gezahlt,
was im Falle einer schweren Erkrankung des Tieres zu erheblichen finanziellen
Belastungen führen kann.
Tierarztpraxis
Eine Tierarztpraxis wird von mindestens einem niedergelassenen Tierarzt geleitet.
Sie dient dem Zweck der tierärztlichen Betreuung von Tieren. Es werden verschiedene
Tätigkeitsbereiche der Praxen unterschieden. Eine Großtierpraxis widmet sich
der Behandlung landwirtschaftlicher Nutztiere. In einer Kleintierpraxis werden
kleine Haus- und Heimtiere einschließlich Ziervögeln, Reptilien und Fischen
betreut. Beide Praxisformen sind in einer Gemischtpraxis vereinigt. Es werden
mehrere Praxisformen unterschieden. Eine Einzelpraxis wird von nur einem Veterinärmediziner
geführt. In einer Gemeinschaftspraxis liegt die Leitung in den Händen mehrerer
Praxisinhaber. Unter einer Praxisgemeinschaft versteht man den zweckorientierten
Zusammenschluss (Notdienst, Spezialisierung etc.) von mindestens zwei Tierarztpraxen,
wobei jede Praxis sowohl ihre rechtliche, als auch ihre wirtschaftliche Eigenständigkeit
bewahrt. Eine spezielle Form der Tierarztpraxis ist die Tierklinik. Eine weitere
spezielle Form sind die mobilen Tierärzte. Sie können als mobiler Service der
oben genannten Praxisformen auftreten oder alle Leistungen eigenständig vor
Ort anbieten. Vor allem in der Großtiermedizin sind diese Tierärzte auf Rädern
verbreitet. Der Betrieb einer Tierarztpraxis ist mit der jeweils zuständigen
Landestierärztekammer abzustimmen. Voraussetzung ist die Approbation als Tierarzt/Tierärztin
und weiterhin die Zulassung durch die zuständige Apothekenbehörde.
Statistik
Laut der 2009 im Auftrag der Bundestierärztekammer erstellten Statistik[1] waren
am 31. Dezember 2009 in Deutschland 35.780 Tierärzte bei den Tierärztekammern
gemeldet (Frauenanteil 48 %, steigende Tendenz). 25.413 von ihnen waren tierärztlich
tätig (Frauenanteil 50 %). Insgesamt 10.367 waren nicht bzw. nicht mehr tierärztlich
tätig. Abzüglich der hier mit eingerechneten Doktoranden und Ruheständlern waren
755 arbeitslos (abnehmende Tendenz), 1.597 übten den Beruf nicht aus und 867
gingen einer berufsfremden Tätigkeit nach. Dennoch ist das tierärztliche Studium
nach wie vor attraktiv. Von Ende 2001 bis Ende 2006 hat die Gesamtzahl der Tierärzte
um 3.362 zugenommen. An den veterinärmedizinischen Bildungsstätten waren im
Wintersemester 2006/2007 6.522 Studenten immatrikuliert (Frauenanteil 86 %).
Im Jahr 2006 legten 888 Studenten die Staatsprüfungen der Fachrichtung Veterinärmedizin
in Deutschland ab.
Tierzucht
Unter Zucht versteht man die kontrollierte Fortpflanzung mit dem Ziel der genetischen
Umformung. Dabei sollen gewünschte Eigenschaften verstärkt und ungewünschte
Eigenschaften unterdrückt werden. Um die Ziele zu erreichen, werden durch den
Züchter oder die Züchterin zum Beispiel nach einer Leistungsprüfung eine Zuchtwertschätzung
durchgeführt, um dann gezielt Individuen mit gewünschten Eigenschaften durch
Selektion zu wählen und gezielt miteinander zu kreuzen oder zu verpaaren. Es
können auch auf künstlichem Weg Mutationen ausgelöst oder Organismen gentechnisch
modifiziert werden. Neue Pflanzensorten oder Tierrassen werden als Neuzüchtungen
bezeichnet, diese unterliegen gesetzlichen Bestimmungen. Herkömmliche Zuchtverfahren
der Kreuzung und Paarung sind in ihren Möglichkeiten der Genkombination begrenzt,
da insbesondere bei Tieren eine fruchtbare Fortpflanzung unter artfremden Individuen
stark eingeschränkt ist (siehe Maultier). Um diese artspezifische Begrenzung
zu überwinden wird die Gentechnik eingesetzt, deren Verfahren kontrovers diskutiert
werden.
Wortherkunft und Bedeutung
Das Wort entspricht dem mittelhochdeutschen zühter (althochdeutsch zuhtari)
und bedeutet ursprünglich ‚Lehrer‘, oder ‚Erzieher‘. Diese Bedeutung ist teilweise
noch im heutigen Wort züchtig (anständig) enthalten. Die Bezeichnung Viehzucht
ist nur zutreffend, wenn mit der Zuchtwahl unter Verfolgung von Zuchtzielen
die Fortpflanzung beeinflusst wird. In den frühen Agrargesellschaften war dies
jedoch nicht der Fall, weswegen in der Vor- und Frühgeschichte von Viehhaltung
gesprochen wird. Fast alle Gesellschaften kennen die Domestizierung von Tieren
und die kontrollierte Vermehrung. Juristische Definition
In Österreich gibt es im § 4 des Bundesgesetzes über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz-TSchG)
folgende Definition von Zucht[1]: „Zucht: vom Menschen kontrollierte Fortpflanzung
von Tieren durch gemeinsames Halten geschlechtsreifer Tiere verschiedenen Geschlechts,
gezielte Anpaarung oder das Heranziehen eines bestimmten Tieres zum Decken oder
durch Anwendung anderer Techniken der Reproduktionsmedizin.“
Geschichte
Parallel mit der Sesshaftwerdung des Menschen wurde sowohl Pflanzen als auch
bei Tieren ausgewählt, welche Individuen sich als Nutzexemplare fortpflanzen
sollten. Mit dieser Auslesezüchtung begann die Züchtung. Bei der Auslesezüchtung
wird das Individuum ausgewählt bei dem die gewünschten Merkmale am stärksten
ausgeprägt sind und für weitere Züchtung genutzt. In der durch Carl von Linné
(1753) begründeten Systematik der Taxonomie werden durch Zuchtwahl entstandene
Formen mit veränderten Eigenschaften als Unterart (Subspezies) bezeichnet. In
der Biologie auch als Varietäten, in der Zoologie als Rassen und in der Botanik
als Sorten oder Sippen. Die Evolutionstheorie von Charles Darwin (1859) postuliert
eine natürliche Zuchtwahl als Grundmechanismus des Evolutionsprozesses, der
über erdgeschichtlich längere Zeiträume zur Entstehung neuer Arten führt (Speziation).
Kritiker der Evolutionstheorie und Verfechter der Artenkonstanz lehnen die Möglichkeit
der Entstehung neuer Arten durch (künstliche oder natürliche) Zuchtwahl ab und
unterscheiden daher zwischen Mikroevolution als Variation innerhalb einer Art
und der von ihnen bestrittenen Makroevolution als artbildenden Prozess. Die
Forschungsergebnisse von Gregor Mendel (1869) mit Erbsen haben die Züchtung
revolutioniert; nicht die Vermischung von „Blutlinien“, sondern Gene, die dominant
oder rezessiv vererbt werden, sind die „Bausteine des Lebens“. Die von ihm formulierten
Regeln der Vererbung gelten in der Grundaussage noch heute. Im natürlichen Umfeld
spielt die Bastardisierung (Hybridisierung) in der Pflanzenwelt eine wichtige
Rolle, bei Tieren ist sie jedoch selten artbildend. Die Geschichte der Menschheit
und ihre Zuchtbestrebungen haben dahingehend bisher wenig Spuren hinterlassen
– nur eine paar der ältesten Kulturpflanzen und Haustiere werden heute als eigenständiges
Taxon geführt. Dabei wurde oftmals die Wildform verdrängt und ist ausgestorben
oder auch in der Zuchtform aufgegangen, so dass eine klare Abgrenzung nicht
möglich ist. Beispiele sind: • Weichweizen Triticum aestivum (diploide Triticum-Formen
kommen auch in der Natur vor); • der Kulturapfel Malus domestica (Stammform
unklar); • diverse Zitrusfrüchte (Taxonomie insgesamt kompliziert); • das Hausrind
(Zuordnung des ausgestorbenen Wildrind Bos primigenius unklar). Der Haushund
Canis lupus familiaris etwa ist als nahe Unterart des Wolfs erwiesen, andere
Anteile dürften nur marginal sein; hingegen wird der rückverwilderte Dingo Canis
lupus dingo ebenfalls als eigene Unterart geführt. Die Hauskatze ist ein undefinierter
Bastardkomplex der diversen natürlichen Subspezies der Wildkatze Felis silvestris,
vermutlich primär der Falbkatze.
Ziele; Industrielle Tierzüchtung
Ziel der züchterischen Bearbeitung von Tierrassen ist die optimale Verwertung
der Tiere als Lieferanten von Produkten: Durch gezielte Selektion und Anpaarung
von Tieren wird ein Zuchtfortschritt erreicht. Hierbei orientiert man sich an
den jeweiligen Zuchtzielen.
• Pferdezucht
• Geflügelzucht
• Rinderzucht
• Schafzucht
• Schweinezucht
• Kleintierzucht Kleinere Tierzucht
Daneben sind Hobbyzüchter (auch Kleintierzüchter), die sich vor allem Hunden,
Katzen, Kaninchen und Meerschweinchen, Reptilien, Fischen sowie einer Reihe
von Vogelarten, zum Beispiel Hühnern, Tauben (Taubenzucht), Sittiche, Sing-
und Greifvögel, widmen. Auswüchse hier sind so genannte Qualzuchten, das heißt
die Förderung von Merkmalen, die zu Lasten der Gesundheit der Individuen gehen,
um in den häufigsten Fällen das optische Erscheinungsbild markanter zu gestalten.
Vornehmlich in den Zoologischen Gärten werden Arten gezüchtet, die vom Aussterben
bedroht sind. Dazu zählen insbesondere exotische Arten. Züchtungsverfahren
Züchtungsmethoden
Züchtungsmethoden sind: Embryonentransfer, Gentechnik und Smart Breeding Tierzucht
Grundsätzlich lassen sich vier Arten von Zuchtstrategien bei Nutztieren feststellen:
Reinzucht
Bei der Reinzucht werden nur Tiere derselben Rasse miteinander verpaart. Die
Rasse stellt eine so genannte Reinzuchtpopulation dar. Ausnahmsweise werden
in solche Reinzuchtpopulationen auch Tiere anderer Rassen eingekreuzt (sogenannte
Veredelungskreuzung). Der Rassestandard wird durch Selektion innerhalb der Rasse
erreicht. Verdrängungskreuzung
Bei der Verdrängungskreuzung werden in eine Rasse immer wieder Tiere einer zweiten
Rasse eingekreuzt, sodass ein Merkmal der zweiten Rasse dem Genpool der Anfangspopulation
hinzugefügt wird. Das Ergebnis einer Verdrängungskreuzung ist eine neue Reinzuchtpopulation
mit einem neuen Merkmal.
Rotationskreuzung
Bei der Rotationskreuzung wird nach einem festen System nacheinander eine Anzahl
von Reinzucht-Rassen miteinander gekreuzt - und meist die weiblichen Nachkommen
nach Selektion wieder zur Zucht verwendet. Dabei werden üblicherweise Zwei-
und Drei-Rassen-Rotationskreuzungen durchgeführt. Das bedeutet, falls die drei
Rassen A, B, C verwendet werden (Drei-Rassen-Rotationskreuzung): Tiere der Rasse
A werden mit Tieren der Rasse B gekreuzt, die Kreuzungsnachkommen AxB mit der
Rasse C. Die Nachkommen dieser Drei-Rassen-Kreuzung (AxB)xC werden wieder mit
Tieren der Rasse A gekreuzt und so weiter. Durch die Kreuzung kommt es zu Heterosis-Effekten,
wodurch die Produkte einer Rotationskreuzung bessere Gebrauchseigenschaften
aufweisen als die Ausgangstiere. Auch bei der Rotationskreuzung findet die Selektion
nach Eigenschaften in den Reinzuchtrassen und durch die Auswahl der geeigneten
Kreuzungsrassen statt. Weiterhin werden die Tiere, die zur Rotationskreuzung
weiter verwendet werden, ebenfalls selektiert. Die Rotationskreuzung wird nur
sehr selten angewandt, hat aber insbesondere in der Rinderhaltung Bedeutung.
Gebrauchskreuzung
Bei der Gebrauchskreuzung werden gezielt Tiere verschiedener Reinzucht-Rassen
miteinander gekreuzt. Man kennt hierbei ebenso verschiedene Formen, z. B. Zwei-Rassen-Kreuzung,
Drei-Rassen-Kreuzung, Vier-Rassen-Kreuzung. Entscheidend ist hierbei, dass mit
dem Endkreuzungsprodukt nicht mehr weiter gezüchtet wird, sondern nur genutzt
wird, z. B. zur Milch- oder Fleischerzeugung. Durch die Kreuzung kommt es zu
Heterosis-Effekten, wodurch die Produkte einer Gebrauchskreuzung bessere Gebrauchseigenschaften
aufweisen als die Ausgangstiere. Allerdings ist der Heterosis-Effekt größer
als bei einer Rotationskreuzung. Die Selektion nach Eigenschaften findet bei
Gebrauchskreuzungen in den Reinzuchtpopulationen und durch die Auswahl der geeigneten
Kreuzungsrassen statt. Eine Sonderform der Gebrauchskreuzung ist die Hybridzucht.
Bei der Hybridzucht werden reine Linien erstellt, die in vielen Fällen stark
ingezüchtet sind. Diese reinen Linien werden miteinander gekreuzt. Durch die
starke Auslese bei der Zucht der Linien lassen sich die Heterosis-Effekte bei
der Kreuzung wesentlich besser voraussagen bzw. vergrößern. Streng genommen
ist die Gebrauchskreuzung keine züchterische Bearbeitung eines Nutztieres, weil
mit dem Produkt der Gebrauchskreuzung nicht mehr weiter gezüchtet wird. Werden
die Kreuzungstiere aber untereinander angepaart, splittet sich die nächste Generation
in ihren Eigenschaften wieder nach den mendelschen Regeln auf. Werden die Eigenschaften
der Hybriden durch Kreuzung untereinander stabilisiert, spricht man auch von
der Erschaffung einer neuen Rasse.
Beispiele für die Zuchtmethoden
Es gibt verschiedene Zuchtmethoden, zum Beispiel Auskreuzung, Auswahlzucht,
Inzucht, Linienzucht. Die meisten Nutzrassen werden in Reinzucht gehalten. Beispiele
der Reinzucht bei Tieren ist das Englische Vollblut und der Vollblutaraber,
die keinerlei weitere Einkreuzungen dulden. Die meisten anderen Rassen erlauben
ausnahmsweise Einkreuzungen von fremden Rassen zur Verbesserung von Eigenschaften,
z. B. Fleckvieh von Red-Holstein. Der Übergang von der Veredelungskreuzung zur
Verdrängungskreuzung kann fließend sein (z. B. Entstehung der deutschen Holstein-Population).
Die Gebrauchskreuzung findet Verwendung bei allen Nutztieren, um qualitativ
hochwertige Tiere zu erzeugen. In der Rinderzucht werden die Reinzuchtpopulationen
von den einzelnen Züchtern gehalten und bei Bedarf mit anderen Rassen gekreuzt.
Dies ist insbesondere in der Milchkuhhaltung (z. B. Braunvieh, Jersey-Rind)
bzw. in der Mutterkuhhaltung zur Erzeugung von mastfähigen Tieren der Fall.
Auch in der Schweinezucht sind Gebrauchskreuzungen üblich. Hierbei werden oftmals
die Rassen Pietrain als Vater (gute Mastleistung) und Deutsche Landrasse als
Mutter (gute Fruchtbarkeit, Muttereigenschaften) eingesetzt. Die aus dieser
Paarung entstehenden Ferkel (Kreuzungsferkel, ab und zu auch als Hybridferkel
bezeichnet) werden nur zur Mast genutzt. Die Gebrauchskreuzung in der speziellen
Ausgestaltung der Hybridzucht findet im Wesentlichen in der Schweinezucht und
Geflügelzucht Anwendung. Dabei werden reine Linien als Basispopulationen gezüchtet
(ähnlich der Reinzucht) und sehr stark selektiert. Zur Erzeugung der Nutztiere
werden die verschiedenen Basispopulationen miteinander gekreuzt. Die Basispopulationen
etwa in der Schweinezucht werden von Zuchtunternehmen gehalten (Basiszuchtbetriebe,
zum Beispiel JSR Hybrid Hirschmann, Schaumann, PIC, BHZP, SZV (Schweinezuchtverband
Baden-Württemberg). Die Tiere aus der Kreuzung zweier Basispopulationen aber
auch Tiere der Basispopulation selbst werden z. B. an "Vermehrungszuchtbetriebe"
verkauft. Die Vermehrungszuchtbetriebe erzeugen Jungsauen für die Ferkelerzeuger.
Die Mastferkel werden schließlich von den Ferkelerzeugern erzeugt, diese belegen
(durch künstliche Befruchtung oder Natursprung) die Zuchtsauen (Mutterlinie)
mit Ebern anderer Rassen/Linien oder Kreuzungen entsprechend dem System des
Hybridzuchtprogrammes. Nach 21 bis 27 Tagen werden die Hybridferkel entwöhnt
(= abgesetzt). Mit circa 30 kg Lebendmasse, die Tiere heißen jetzt Läufer, werden
sie an den Mäster verkauft. Der Mastbetrieb mästet die Tiere nun bis zu einem
Gewicht von etwa 100 kg bis zur Schlachtung. Die Aufgabenteilung zwischen Basiszuchtbetrieb,
Vermehrerbetrieb und Ferkelerzeuger kann auch variieren und wird absätziges
oder arbeitsteiliges System genannt. Die Weiterzucht von Kreuzungstieren wurde
z. B. bei der Entstehung der meisten Tierrassen verwendet. Beispiel aus jüngster
Zeit ist die Zucht des Deutschen Reitponys.
Kritik
Bezogen auf Menschen ist der Begriff der Zucht mit dem der Eugenik und der Rassenhygiene
verknüpft. Die staatliche Kontrolle menschlicher Fortpflanzung im Sinne einer
Züchtung ist heute in den meisten Ländern durch entsprechende Freiheitsrechte
verboten. Von Vertretern der Tierrechtsbewegung wird vorgeschlagen, auf Grund
unterstellter Grundrechte für gewisse Tiere diesen Status zu übertragen.[2]
Tierschutzrelevante Folgen der Hundezucht wurden unter anderem im Film Pedigree
Dogs Exposed kritisiert. Kritisiert wird unter anderem die Tatsache, dass durch
Hundeausstellungen vermehrt auf Äußerlichkeiten statt auf Funktionalität selektiert
werde, dass die Rassehundezucht zu einer erhöhten Inzuchtdepression führe und
dass manche im Rassestandard geforderten Merkmale direkt mit Leiden beim Hund
verbunden seien. Pflanzenzucht ist weitestgehend unumstritten.
Hundesport
Als Hundesport bezeichnet man den Sport von Menschen mit ihren Hunden. „Ziel
des Hundesportes ist die größtmögliche Harmonie zwischen Mensch und Hund.“
Dem Hundesport zu Grunde liegt, neben dem sportlichen Ehrgeiz der Besitzer,
das Ziel, den Hund seinen Anlagen und seinem Leistungsvermögen entsprechend
zu beschäftigen. Neben ausreichendem Auslauf kann man dem Hund auch Beschäftigungen
bieten, die die Lernfähigkeit, den Bewegungsdrang sowie die übrigen Anlagen
des Hundes berücksichtigen. Nicht ausreichend beschäftigte Hunde können auffällig
werden und führen zu Beanstandungen in der Öffentlichkeit.
Hundesportarten
Der Einstieg in den Hundesport erfolgt meist über die Begleithundeprüfung, die
auch Voraussetzung für viele der nachgenannten Sportarten ist.
• Agility
• Dogdancing
• Dogging
• Dummytraining
• Discdogging, DiskDogging, Hundefrisbee
• Fährtenarbeit
• Flyball
• Treibball
• Hütewettbewerb/Leistungshüten/Trials
• Mantrailing
• Obedience
• Turnierhundsport auch Breitensport z. B. mit:
o Unterordnung
o Hindernislauf
o Slalom
• Vielseitigkeitssport (VPG) (Schutzhundesport)
• Wasserarbeit
• Zielobjektsuche (ZOS) Des Weiteren:
• Hunderennen
• Schlittenhunderennen
• Skijöring
Die Unterteilung der Rassen in Gruppen und Sektionen
Die Fédération Cynologique Internationale, der größte internationale kynologische
Dachverband, systematisiert die durch sie anerkannten Hunderassen durch Aufteilung
in Gruppen und Sektionen, die teils nochmals unterteilt sind. Eine sortierbare
Liste aller Rassen befindet sich unter Liste der FCI-Hunderassen.
• Gruppe 1: Hütehunde und Treibhunde (ohne Schweizer Sennenhunde)
o Sektion 1: Schäferhunde
o Sektion 2: Treibhunde
• Gruppe 2: Pinscher und Schnauzer – Molossoide – Schweizer Sennenhunde und
andere Rassen
o Sektion 1: Pinscher und Schnauzer
1.1 Pinscher
1.2 Schnauzer
1.3 Smoushond
1.4 Tchiorny Terrier
o Sektion 2: Molossoide
2.1 Doggenartige Hunde
2.2 Berghunde
o Sektion 3: Schweizer Sennenhunde
o Sektion 4: Andere Rassen
• Gruppe 3: Terrier
o Sektion 1: Hochläufige Terrier
o Sektion 2: Niederläufige Terrier
o Sektion 3: Bullartige Terrier
o Sektion 4: Zwerg-Terrier
• Gruppe 4: Dachshunde
o Sektion 1: Dachshund
• Gruppe 5: Spitze und Hunde vom Urtyp
o Sektion 1: Nordische Schlittenhunde
o Sektion 2: Nordische Jagdhunde
o Sektion 3: Nordische Wach-und Hütehunde
o Sektion 4: Europäische Spitze
o Sektion 5: Asiatische Spitze und verwandte Rassen
o Sektion 6: Urtyp
o Sektion 7: Urtyp – Hunde zur jagdlichen Verwendung
o Sektion 8: Jagdhunde vom Urtyp mit einem Ridge auf dem Rücken
• Gruppe 6: Laufhunde, Schweißhunde und verwandte Rassen
o Sektion 1: Laufhunde
1.1 Große Laufhunde
1.2 Mittelgroße Laufhunde
1.3 Kleine Laufhunde
o Sektion 2: Schweißhunde
o Sektion 3: Verwandte Rassen
• Gruppe 7: Vorstehhunde
o Sektion 1: Kontinentale Vorstehhunde
1.1 Typ Kontinentale Vorstehhunde
1.2 Typ „Spaniel“
1.3 Typ „Griffon“
o Sektion 2: Britische und Irische Vorstehhunde
2.1 Pointer
2.2 Setter
• Gruppe 8: Apportierhunde – Stöberhunde – Wasserhunde
o Sektion 1: Apportierhunde
o Sektion 2: Stöberhunde
o Sektion 3: Wasserhunde
• Gruppe 9: Gesellschafts- und Begleithunde
o Sektion 1: Bichons und verwandte Rassen
1.1 Bichons
1.2 Coton de Tuléar
1.3 Petit chien lion
o Sektion 2: Pudel
o Sektion 3: Kleine belgische Hunderassen
3.1 Griffons ?
3.2 Petit Brabançon
o Sektion 4: Haarlose Hunde
o Sektion 5: Tibetanische Hunderassen
o Sektion 6: Chihuahueño
o Sektion 7: Englische Gesellschaftsspaniel
o Sektion 8: Japanische Spaniel und Pekinesen
o Sektion 9: Kontinentaler Zwergspaniel
o Sektion 10: Kromfohrländer
o Sektion 11: Kleine doggenartige Hunde
• Gruppe 10: Windhunde
o Sektion 1: Langhaarige oder befederte Windhunde
o Sektion 2: Rauhaarige Windhunde
o Sektion 3: Kurzhaarige Windhunde Nummern der Rassestandards
Im Prozess der Anerkennung durch die FCI bekommen die von den Mitgliedsverbänden
eingereichten Rassestandards eindeutige Nummern. Aktuell umfasst die Liste der
anerkannten Rassen 341 Standards (Juli 2009).
Die Nummern 18 (Basset d'Artois), 23 (Levesque), 26 (Chambray), 27 (Normand-Poitevin),
29 (Artésien Normand), 69 (Chien de Trait Belge), 79 (Braque Belge), 112 (Gråhund),
174 (Griffon à Poil Laineux), 178 (Braque Dupuy), 210 (Harlekinpinscher), 211
(Kanadischer Eskimohund), 256 (Nihon), 258 (Sanshu), 275 (Rastreador Brasileiro)
und 280 (Steinbracke) wurden gestrichen, die höchste Nummer ist 357 Ciobanesc
Românesc de Bucovina (Südost-europäischer Schäferhund). Unter dem Standard mit
der Nummer 21 (Gascon Saintongeois) werden zwei Rassen geführt: 21 Grand Gascon
Saintongeois und 21(b) Petit Gascon Saintongeois.
Ursprung und Patronat
Jede Hunderasse gehört zu einem bestimmten Mitgliedsland der FCI. Dieses Land
wird als Ursprungsland der Rasse bezeichnet. Der Zuchtverband des Ursprungslands
erstellt den Rassestandard der jeweiligen Rasse. Für Rassen, deren Ursprungsland
nicht der FCI angehört, übernimmt ein nationaler Zuchtverband das Patronat und
erfüllt die entsprechenden Aufgaben gegenüber der FCI. Ursprung und Patronat
der Rasse sind im jeweiligen Rassestandard angegeben.
Gründe für die Systematik
Diese Einteilung ist im Grunde teils willkürlich, da sie sich nicht an feste
Regeln hält. Rassen werden teils nach Herkunft (Gruppe 5: … Hunde vom Urtyp),
teils nach Funktion (Gruppe 7: Vorstehhunde oder Gruppe 8: Apportierhunde …)
aber auch nach Ähnlichkeiten der äußeren Merkmale (Gruppe 5: Spitze und Hunde
vom Urtyp, oder Gruppe 2: Pinscher und Schnauzer) unterteilt. Allerdings ist
eine konsequente Systematik, die kynologischen Kriterien genügt, kaum zu leisten:
nicht von allen Rassen ist die genaue Abstammung bekannt, Verwendungen von Rassen
haben sich im Laufe ihrer Geschichte geändert und auch die äußeren Merkmale
einer Rasse sind weniger konstant als das manchmal den Anschein haben mag. So
hat die derzeitige Systematik in erster Linie organisatorische Bedeutung im
Hundewesen.
Vorläufig angenommene Rassen
Mitgliedsländer der FCI können an diese Anträge richten, neue Rassen anzuerkennen.
Mit dem angenommenen Antrag wird auch eine vorläufige Nummer eines Rassestandards
vergeben. Die Rassen gelten dann als „vorläufig angenommene Rassen“ und sind
berechtigt, an Wettbewerben nach dem Reglement der FCI teilnehmen, sind jedoch
vom CACIB ausgeschlossen.
Liste der Katzenrassen
Die geschichtlich junge Zucht von Katzen = Katzenzucht hat seit 1. Hälfte des
20. Jh. eine ganze Reihe von Rassen aus der Hauskatze herausgezüchtet. Teilweise
wurden auch Wildkatzenrassen in die domestizierte Katze eingekreuzt. Hieraus
ergaben sich Rassen wie Bengalen oder Savannah. Manche Rassen beruhen auf der
systematischen Weiterzucht einer spontan aufgetretenen Mutation: die Manx-Katze,
diverse Rexkatzen oder die Sphynx. Der Mensch hat hier einen Gendefekt zur Rasse
gemacht und stabilisiert; andernfalls hätten diese Rassen höchstwahrscheinlich
nie Bestand gehabt (wobei die Manx hier ein Beispiel dafür gibt, dass auch ein
Letalfaktor in einer Rasse ohne menschliches Zutun deren Bestand nicht unbedingt
gefährden muss). Vor Gründung von Dachorganisationen der Katzenzüchter Ende
19. Jh. / Anfang 20. Jh. manifestierten sich unabhängig von züchterischen Eingriffen
Natur - Rassen, wie z.B. die Europäische Hauskatze, die Angorakatze, die Norwegische
Waldkatze oder die Sibirische Katze. Die Katzenzucht hat eine Reihe unterschiedlicher
Katzenrassen hervorgebracht, die einander allerdings deutlich ähnlicher sehen
als die verschiedenen Hunderassen. Im Gegensatz zum Gebrauchshund, dessen Aufgaben
unterschiedlicher Natur sind (Hatz- oder Windhund, Dachs- und Fuchshund, Hütehund,
Vorstehhund, Bärenjagd), hatte die Katze immer nur zwei Aufgaben, und zwar das
Fernhalten von Mäusen aus dem Umfeld des Menschen sowie den Einsatz als Heimtier.
Deshalb ergab sich auch keine Notwendigkeit für unterschiedliche Rassen. Ein
Gutteil der Katzenrassen entstammt der europäischen Hauskatze, auch Europäisch
Kurzhaar oder kurz EKH genannt, und einer asiatischen Kurzhaarrasse (beispielsweise
Orientalisch Kurzhaar oder Siam). Da die Siam aber durch das rezessives Gen
cs bestimmt wird, ist die OKH wahrscheinlicher). „Moderne“ Rassen sind aber
häufig Mischrassen amerikanischen Ursprungs, da die amerikanischen Katzenzüchter
sehr experimentierfreudig sind. So haben diese in der Regel die American Shorthair
als eine ihrer „Entstehungsrassen“ (wobei diese höchstwahrscheinlich wieder
von der EKH abstammt). Die langhaarigen Rassen haben nach genetischen Untersuchungen
wohl die Türkischen Katzen (Türkisch Angora, Türkisch Van) als Urahnen. Die
Unterscheidung nach Halblanghaar und Langhaar ist nur durch die lange anhaltende
Selektion der Perser auf lange Haare gerechtfertigt. Der genetische Hintergrund
ist bei beiden Haarkategorien derselbe (rezessives Gen l [klein "L"]) Extreme
Züchtungen können negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Tiere haben,
was in einigen Fällen dazu führt, dass diese unter tierschutzrechtlichen Gesichtspunkten
(§ 11b des deutschen Tierschutzgesetzes) bedenklich sind. Als Beispiel ist hier
die oft auftretende Taubheit bei weißen Katzen zu nennen und natürlich die zum
„Rassemerkmal“ aufgebauten Merkmale Schwanzlosigkeit (Manx) und Kurzschwänzigkeit
(die verschiedenen Bobtails), die gefalteten (Fold) oder gekräuselten (Curl)
Ohren, die Haarlosigkeit (Sphynx) und die Verkürzung der Gliedmaßen (Munchkin)
oder der Nase (Perser).
In den frühen Kulturen der Menschheit (beispielsweise im alten Ägypten) und bei so genannten Naturvölkern findet man eine mehr oder weniger ausgeprägte Tierverehrung. So waren die alten Ägypter sich beispielsweise über die gemeinsame Herkunft von Tier und Mensch in der Schöpfung bewusst. Dementsprechend hatten sie auch ein sehr partnerschaftliches Verhältnis zu den Tieren und vertraten die Auffassung, dass beide gleich viel wert seien. Dies drückte sich auch in ihrer Götterdarstellung aus: Die meisten ägyptischen Götter wurden mit Menschenkörpern und Tierköpfen dargestellt. In asiatischen Religionen wie Hinduismus, Jainismus und Buddhismus haben bestimmte Tiere, insbesondere bezüglich des Reinkarnationsgedankens, eine besondere Stellung. So gelten in diesem Zusammenhang im Hinduismus die Kühe als unantastbar. Und da der Mensch unter Umständen als Tier wiedergeboren werden kann, spielt dort die Verkörperung der menschlichen Seele in einem Tier eine sehr prägende Rolle. Im Jainismus geht der Tierschutzgedanke so weit, dass alle seine Glaubensanhänger vegan leben. Der jüdische Tierschutz – mit seinem bereits in der Tora verankerten Verbot der Tierquälerei (Tza`ar ba`alei chayim) und mit der Formulierung von Tierrechten wie Schabbatruhe für Tiere, der Verantwortung des Tierhalters für das Tier sogar am Ruhetag – ist Grundlage der Argumentation von Hanna Rheinz: Sie führt das Schächten, die Shechita (das betäubungslose jüdische Schlachten) und das Tieropfer im Tempel auf das ursprünglich auch für Tiere geltende Tötungsverbot zurück. Neben der auch im Judentum verwurzelten Ethik des Mitgefühls steht nicht das willkürlich und nach Spezies selektierende Mitleid, sondern der im jüdischen Religionsgesetz verankerte Rechtsanspruch des Tieres im Mittelpunkt.[1] Der württembergische, vom Pietismus geprägte Pfarrer Christian Adam Dann (1758–1837) begründete seinen Einsatz für die gequälten Tiere damit, dass sie die Mitgeschöpfe der Menschen seien und als solche ebenso von Gott geliebt. Ein Mensch, der Tiere quäle, könne Gott und seine Mitmenschen nicht lieben. Sein Freund, der Liederdichter und Pfarrer Albert Knapp, gründete wenige Monate nach Danns Tod den ersten Tierschutzverein Deutschlands.[2] Albert Schweitzer vertrat das Konzept der Ehrfurcht vor dem Leben. Als Kernsatz seiner Auffassung wurde die Aussage populär: „Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will.“ Daraus folgte für Schweitzer, dass die Grundsätze der Ethik nicht an der Artengrenze zwischen Mensch und Tieren enden, sondern der Mensch zu ethischem Verhalten gegenüber der gesamten Schöpfung verpflichtet ist. Für ihn bedeutete das unter anderem auch, dass das Töten von Tieren für die Ernährung der Menschen nicht zulässig sei. Karl Barth, der Schweitzers Theologie eher ablehnte, warnte davor, Schweitzers Auffassungen als „sentimental“ abzutun: „Wie rechtfertigt man sich eigentlich, wenn man es anders hält, als es Schweitzer (…) von einem haben will?“ Eine ähnliche Argumentation gibt es bei Fritz Blankes Ethik der Mitgeschöpflichkeit und in neuerer Zeit bei Eugen Drewermann. Auf breiterer Basis im christlichen Bewusstsein verankert wurde der Tier- und Naturschutz im "Konziliaren Prozess zu Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung", eine Bewegung, die 1983 in Vancouver auf der Vollversammlung des Weltkirchenrates (Ökumenischer Rat der Kirchen) begann und 1990 in Seoul zum Schwerpunktthema wurde. Die dort noch eher allgemein formulierte Grundüberzeugung, "…daß Gott die Schöpfung liebt. Gott, der Schöpfer, ist der Ursprung und der Erhalter des ganzen Kosmos. Gott liebt die Schöpfung… Da die Schöpfung von Gott ist und seine Güte die ganze Schöpfung durchdringt, sollen wir alles Leben heilig halten" hat seitdem Eingang in Denken und Aktionen vieler Gemeinden an der kirchlichen Basis gehalten. Philosophische Tierschutzargumentation
Hauptartikel: Tierrechte, Tierethik In der Antike wird der Gedanke des Tierschutzes erstmals mit der Forderung nach einer vegetarischen Lebensweise verbunden, beispielsweise bei Pythagoras und Plutarch. Im Römischen Recht galten Tiere hingegen als Sachen, eine Auffassung, die bis in die Gegenwart hineinreicht.
René Descartes
Der Naturalismus argumentiert, dass der Mensch als das überlegene Lebewesen das in der Natur herrschende Recht des Stärkeren hat, sich der Tiere zu seinen Zwecken zu bedienen. René Descartes sieht in Tieren mechanisch erklärbare Wesen, deren Behandlung ohne ethische Bedeutung ist. Das Schreien von Tieren setzt er mit dem Quietschen einer schlecht geölten Maschine gleich. Bei Immanuel Kant findet sich der Schutz der Tiere vor grausamer Behandlung in sein Pflichtenkonzept eingebettet, da Grausamkeit gegen Tiere das Mitleid des Menschen abstumpfe und dadurch eine seiner Moralität dienliche Anlage austilge. Die moderne Tierschutzdiskussion knüpft vielfach an naturalistische Positionen an, wobei dann umstritten ist, wo die Grenze zwischen zulässiger Tiernutzung und moralisch zu verwerfender Grausamkeit verläuft. Bei Arthur Schopenhauer findet sich der Gedanke der Tierrechte: „Die Welt ist kein Machwerk, und die Tiere sind kein Fabrikat zu unserem Gebrauch. Nicht Erbarmen, sondern Gerechtigkeit ist man den Tieren schuldig.“ Schopenhauers Auslassungen sind von einem grundsätzlichen Antijudaismus bestimmt. So führt er aus „Die vermeinte Rechtlosigkeit der Thiere, (….), daß es gegen Thiere keine Pflichten gäbe, ist geradezu eine empörende Roheit und Barbarei des Occidents, deren Quelle im Judenthum liegt.“[3][4] Für viele Tierschützer bereits im 19. Jahrhundert lag daher auch die Hinwendung zu neopaganistischen (auch völkisch germanischen Kulten) wie insbesondere asiatischen Religionen wie auch einer von dort übernommenen Lebensweise hin nahe. Der Tierschutz wurde auch zu einem Wahlkampf- und frühem Gesetzgebungsprojekt der Nationalsozialisten. Tierschutz in der Neuzeit
Im mechanisch geprägten Weltbild von René Descartes wird der Mensch als rational begabtes Wesen hervorgehoben und Tiere als bewegliche Sachen eingestuft. Mit der Industrialisierung und der damit verbundenen Technisierung der Viehzucht, der umfangreichen Verwendung von Tieren in Landwirtschaft, Handwerk und Industrie wie auch im Militär entstehen aber im 19. Jahrhundert Tierschutzbewegungen und –organisationen. Der neuzeitliche gesetzliche Tierschutz und der Aufbau des zugehörigen Tierschutzrechts begann 1822 mit dem ersten erlassenen Tierschutzgesetz in England an und schützte Pferde, Schafe und Großvieh vor Misshandlungen. Zustande gekommen war es auf Initiative des Parlamentariers Richard Martin, der daraufhin den Spitznamen Humanity Dick erhalten hatte. Zusammen mit anderen zählte er auch zu den Gründungsmitgliedern der weltweit ersten Tierschutzorganisation Society for the Prevention of Cruelty to Animals (SPCA), die zwei Jahre später aus der Taufe gehoben wurde. Nachdem die Gesellschaft 1840 den Segen der damaligen Königin Victoria erhalten hatte, durfte sie sich fortan Royal Society for the Prevention of Cruelty to Animals (RSPCA) nennen und erlangte einen bedeutenden Einfluss. Zur gleichen Zeit warb Marie Espérance von Schwartz europaweit für ein Engagement gegen Tierversuche. In Deutschland hingegen war Tierschutz im Kaiserreich ein politisch wenig anerkanntes Anliegen, auch wenn sich etwa Richard Wagner 1879 in einem Offenen Brief sehr aktiv dafür eingesetzt hatte. Der Tierschutz war in Deutschland völkisch, antisemitisch und gegen die moderne Industriegesellschaft eingestellt, Schächtung und Vivisektion wurden als Ausdruck und Grundlage einer 'Jüdischen Medizin' beschimpft. Diese Vorgeschichte macht Tierschutzanliegen im deutschen Judentum bis zum heutigen Tag problematisch. Umgekehrt trifft das spezielle, durchaus innige Verhältnis von Judentum und Natur bei den deutschen Tierschützorganisationen auf Desinteresse und antijudaistische Vorbehalte.[5] Die Tierschutzbewegung im Kaiserreich war erfolglos bemüht, die damals sehr tierversuchsfreundliche Gesetzgebung zu verschärfen, ein Anliegen, welches vom NS-Regime aufgenommen und sofort nach 1933 mit großem propagandistischem Aplomb in die Tat umgesetzt wurde.[6] Die Tierschutzgesetzgebung des Naziregimes wurde in beiden deutschen Staaten nach 1945 übernommen. Bei der Reform des Tierschutzgesetzes im Westen 1972 waren - so etwa in der Person von Albert Lorz, Vizepräsident des Bayerischen Obersten Landesgerichts a. D. - auch Juristen intensiv beteiligt, die bereits in den 30er Jahren am Reichstierschutzgesetz mitgewirkt hatten. Seit den 1980er Jahren werden von Rechtsextremen zunehmend wieder Themen des Tierschutzes im Nationalsozialismus aufgegriffen, oft in Verbindung mit anti-islamischer Propaganda.[7] Der Tierschutz ist inzwischen als Staatsziel im Grundgesetz und im Jahre 2004 auch in den Entwurf der EU-Verfassung aufgenommen worden: „Bei der Festlegung und Durchführung der Politik der Union in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr, Binnenmarkt, Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt tragen die Union und die Mitgliedstaaten den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere als fühlende Wesen in vollem Umfang Rechnung; sie berücksichtigen hierbei die Rechts- und Verwaltungsvorschriften und die Gepflogenheiten der Mitgliedstaaten insbesondere in Bezug auf religiöse Riten, kulturelle Traditionen und das regionale Erbe.“ In vielen Staaten, wie beispielsweise China, existiert allerdings bis heute kein Tierschutzgesetz.[8] In China spielen Tiere als Rohstofflieferant für die Traditionelle Chinesische Medizin eine Rolle, so werden z. B. Bärenfarmen unterhalten, in denen in engen Käfigen Tausende von Tieren zur Gewinnung und Vermarktung von Gallensaftprodukten gehalten werden (siehe Asiatischer Schwarzbär). Daneben wurde die Pelztierhaltung in China in den letzten Jahrzehnten umfangreich ausgeweitet.
Aktuelle Entwicklung
Mit dem Aufkommen der Tierrechtsbewegung in den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts kam es zu einer bis heute andauernden Spaltung in eine (traditionelle) Tierschutzbewegung und eine (radikalere) Tierrechtsbewegung. Während Tierschützer, wie etwa der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Wolfgang Apel, Tierrechtlern vorwerfen, durch überzogene Forderungen den Tieren de facto einen Bärendienst zu erweisen, kritisieren Tierrechtler an Tierschützern, dass diese die Interessen der Tiere nur halbherzig und inkonsequent vertreten würden. Helmut F. Kaplan spricht in diesem Zusammenhang sogar von einer „Tierschutz-Lüge“ und meint damit die „Verniedlichung von Grundsatz-Problemen zu Mengen-Problemen.“ Beispiele hierfür seien etwa die Forderung nach weniger Tierversuchen oder weniger Fleischkonsum: „Anstatt zu sagen, dass es falsch ist, Tiere zu foltern und umzubringen, wird gesagt, dass es falsch ist, zuviele Tiere zu foltern und umzubringen.“ Natürlich sei, so Kaplan, weniger Fleisch zu essen besser für die Tiere. „Aber besser eben nur in dem Sinne, wie auch weniger Vergewaltigungen, weniger Folterungen und weniger Hinrichtungen besser sind.“ Die Forderung nach Verringerung von Verbrechen müsse konsequenterweise mit der Forderung nach ihrer Abschaffung verbunden werden.[9] Was in der Tierschutz-Tierrechts-Kontroverse von beiden Seiten meist übersehen wird, ist, dass eine Auseinandersetzung, die an der Oberfläche bleibt bzw. nur konkrete Maßnahmen betrifft, notwendig zum Scheitern verurteilt ist. Ohne Bewusstmachung und Berücksichtigung der – recht unterschiedlichen – philosophisch-weltanschaulichen Grundlagen beider Positionen ist ein konstruktiver Dialog unmöglich.
Tiertransporte und Schlachtung
Für Tiertransporte innerhalb Deutschlands ist eine maximale Zeit von acht Stunden
gestattet, für Tiertransporte ins Ausland gibt es bei Einhaltung regelmäßiger
Zwischenstationen keine zeitliche Beschränkung. Die EU-Subventionierung von
Lebendtier-Exporten fördert noch immer Transporte quer durch Europa. In der
Schweiz sieht das neue Tierschutzgesetz eine maximale Zeit von sechs Stunden
vor. Das schweizerische kagfreiland-Label erlaubt höchstens eine Stunde. Die
Schlachtung von Tieren sollte unter vorheriger Betäubung und ohne unnötige Schmerzen
und Leiden erfolgen. Dies ist bei der Schlachtung im Akkord nur schwierig zu
gewährleisten. Zu besonderen Diskussionen hat das betäubungslose Schächten geführt,
das in Deutschland einer Ausnahmegenehmigung bedarf.
Zucht von Pelztieren
Tierschützer argumentieren, viele als Pelztiere gehaltene Tierarten wie Amerikanischer
Nerz, Füchse, Chinchilla, Waschbär und Nutria seien für die in Pelztierfarmen
praktizierte Käfighaltung ungeeignet und litten unter diesen Bedingungen an
Verhaltensstörungen und körperlichen Schäden. Tierquälerische Praktiken und
hygienisch unzumutbare Zustände in einzelnen Ländern bzw. bei einzelnen Pelztierhaltern
werden regelmäßig von Tierschutzorganisationen thematisiert, auch um rechtliche
Verschärfungen und Verbote durchzusetzen. Die Robbenjagd und Fallenjagd wie
auch bei der Gewinnung der sogenannten Persianerfelle aus unmittelbar nach der
Geburt geschlachteter Karakullämmer war bereits im 20. und 19. Jahrhundert Gegenstand
massiver Tierschutzkampagnen. Tierschutz im Verhältnis zu Jagd und Fischfang
Fischerei und Walfang
Allgemein kritisiert wird an der Fischerei mit Netzen häufig, dass die Fische
qualvoll ersticken und neben den für die menschliche Nahrung wie auch für die
Nutztierhaltung verwendeten Fischen zusätzliche Meereslebewesen als Beifang
getötet werden. Schleppnetzfischerei ist ein großes Problem, da die oft viele
Kilometer langen Netze, die oft auch bis auf den Meeresgrund reichen und hier
neben den Tieren, die gefangen werden sollen, auch tonnenweise andere Lebewesen
einfangen. Diese werden dann aussortiert und meist tot ins Meer zurückgeworfen.
Säugetiere wie Wale und Delfine ersticken, wenn sie sich unter Wasser in den
Netzen verfangen oder Plastikmüll verschlucken. Beim Thunfischfang müssen mittlerweile
technische Vorkehrungen getroffen werden, um die früher massiv mitgetöteten
Delfine zu schonen. Bei der Gegnerschaft gegenüber dem Walfang werden diesen
großen Meeressäugetieren auch eine hohe Intelligenz und ein hochentwickeltes
soziales Verhalten unterstellt, das die Jagd auf diese Tiere ethisch problematisch
mache. Kritiker halten dies für speziesistisch, da etwa bei Schweinen und Ratten
der Gegnerschaft gegenüber dem Walfang vergleichbare Aktivitäten kaum zu finden
seine, obwohl diese Tiere deutlich menschenähnlicher seien.
Quelle: www.wikipedia.org


















